Grundordnung der Kaiserswerther Generalkonferenz

Aus Anlass des 150-jährigen Bestehens hat die Kaiserswerther Generalkonferenz im Jubiläumsjahr 2011 die Grund- und Wahlordnung überarbeitet. „Diakonie hat ihren Auftrag in der Welt. Auch noch und erst recht 150 Jahre nach Gründung der Kaiserswerther Generalkonferenz“, schrieb Pfarrer Christof Naef als Präsident der Generalkonferenz anlässlich der Überarbeitung im Oktober 2011.

Ein Auszug aus der Grundordnung von 2011 :

I. Unser Auftrag und Bekenntnis
„Die Kaiserswerther Generalkonferenz ist ein internationaler Zusammenschluss von Mutterhäusern und Diakoniewerken mit Schwestern- und Dienstgemeinschaften Kaiserswerther Prägung. Sie arbeitet zusammen mit den nationalen Verbänden und regionalen Konferenzen der Mutterhäuser und Diakoniewerke Kaiserswerther Prägung. …“

II. Unsere Geschichte und Tradition
„Durch die Not der Zeit in ihrem Glauben herausgefordert, haben Theodor und Friederike Fliedner 1836 in Kaiserswerth mit der Ausbildung von Krankenpflegerinnen und Kleinkinderlehrerinnen begonnen. Aus dieser Arbeit und vergleichbaren Ansätzen hat sich weltweit eine Vielzahl von Gemeinschaften und Werken entwickelt, die die Mitglieder der Kaiserswerther Generalkonferenz als Ausdruck göttlichen Segens verstehen.

Der internationale Zusammenschluss der so entstandenen Mutterhäuser und Diakoniewerke zur Kaiserswerther Generalkonferenz erfolgte 1861. Heute sind in ihr Diakonissenmutterhäuser und Diakoniewerke mit Schwesternschaften und weiteren Gemeinschaften von Frauen und Männern zusammengeschlossen, denen „Diakonie in Gemeinschaft“ ein wesentliches Anliegen ist.“

III. Unsere Ziele und Anliegen
„Ziel der Kaiserswerther Generalkonferenz ist es, die Begegnung und Gemeinschaft der Mitglieder untereinander zu stärken, die Mitglieder in ihrem Dienst und geistlichen Leben zu fördern, sowie innere und äußere Erneuerungsprozesse zu unterstützen. Die Kaiserswerther Generalkonferenz will die zugehörigen Gemeinschaften und Werke stärken und zugleich offen sein für alle, mit denen die Mitglieder in ihrem Dienst zusammenarbeiten. …“ 

Die Grund- und Wahlordnung steht als Download zur Verfügung.